AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der eparo GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dir als Teilnehmer von Veranstaltungen (Seminaren, Kursen und Konferenzen usw.) und der eparo GmbH, Simon-von-Utrecht-Straße 85a, 20359 Hamburg, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg HRB 98580 (im Folgenden „eparo“). Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird ausdrücklich widersprochen. Sie entfalten keinerlei Gültigkeit.

2. Anmeldung/Anmeldebestätigung

Du kannst dich für Veranstaltungen der eparo über die jeweilige Webseite der Veranstaltung, über das Internet, per Brief oder Telefax, per E-Mail oder telefonisch anmelden. Deine Anmeldung stellt rechtlich ein Angebot zum Abschluss eines Veranstaltungsvertrages dar, an das du 10 Tage gebunden bist. Die Annahme deines Angebotes erfolgt durch schriftliche Bestätigung durch eparo oder eine Bestätigung in Textform. Sollten wir die Annahme erst nach Ablauf deiner Bindungsfrist erklären, stellt unsere Bestätigung unsererseits ein Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages dar, den du dann durch Bezahlung der jeweils gültigen Vergütung annimmst. Wir verzichten insoweit auf den Zugang einer entsprechenden Erklärung gem. § 151 BGB.

3. Leistung

Soweit nichts anderes in der Veranstaltungsankündigung angegeben ist, beinhaltet die Vergütung in der Regel den Zugang zu der Veranstaltung, die Veranstaltungsunterlagen in elektronischer Form sowie Pausengetränke. Bei reinen Remote-Veranstaltungen erfolgt der Zugang über einen Zugangslink und Pausengetränke werden natürlich nicht angeboten. eparo behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.

Ist die Durchführung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines oder mehrerer Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 10 Tage vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen selbstverständlich erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens unsererseits. eparo verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

Die in der jeweiligen Veranstaltung angegebene Vergütung versteht sich jeweils pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit bei bestimmten Veranstaltungen besondere Vergünstigungen eingeräumt werden (z.B. für Studenten, bestimmte Berufsgruppen o.ä.) sind die jeweiligen Voraussetzungen durch dich durch Vorlage entsprechender Urkunden und/oder Belege nachzuweisen. Für die Inanspruchnahme von Frühbucherrabatten (sog. Early Bird Tarife) ist der jeweilige tatsächliche Eingang deiner Anmeldung bei uns maßgeblich.

4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Die für die jeweilige Veranstaltung zu zahlende Vergütung ist mit Zugang der Teilnahmebestätigung und Rechnung fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszugang zu zahlen. § 286 Abs.3 BGB bleibt unberührt. Kommt der Anmelder mit seiner Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, bei Verbrauchern Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten, bei Unternehmen Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten jeweils über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB (§ 247 Abs.1, § 288 Abs.1 bzw. Abs.2 BGB) p.a. zu fordern. Wenn wir einen höheren Verzugsschaden erlitten haben sollten, ist eparo berechtigt, bei Nachwies diesen geltend zu machen. Du bist ebenfalls berechtigt, nachzuweisen, dass eparo kein Schaden entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist, als zuvor geltend gemacht.

Soweit in der Veranstaltungsankündigung kein bestimmter Zahlungsweg vorgesehen ist, bist du grundsätzlich berechtigt, die Vergütung nach deiner Wahl durch Bankeinzug, auf Rechnung oder mittels Kreditkarte zu entrichten. eparo behält sich aber vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungswege auszuschließen. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt eparo keinerlei Haftung.

Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur möglich, wenn diese von eparo schriftlich anerkannt oder diese rechtskräftig festgestellt wurden; Ein Zurückbehaltungsrecht kannst du nur ausüben, soweit dein Recht aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Stornierung

Eine Stornierung deiner Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Stornierung ist nur bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bei einer Stornierung im Zeitraum von 29 bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung sind 50 %, in dem Zeitraum von 13 Tagen bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 % der jeweiligen Vergütung zu zahlen. .

Bei Stornierung ab 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen bei der Veranstaltung wird die gesamte vereinbarte Vergütung geschuldet. Du bist natürlich berechtigt, jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Du bist grundsätzlich berechtigt, den Nachweis zu führen, dass eparo durch die Stornierung der Veranstaltung überhaupt kein Schaden entstanden oder dieser Schaden wesentlich niedriger ist, als die von eparo einbehaltene Stornierungsgebühr.

6. Urheberrechte

Sämtliche Tagungsunterlagen, Bilder, Hand-Outs usw. (gleich ob in physischer oder elektronischer Form), die du auf Veranstaltungen von eparo erhältst, sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht steht dem jeweiligen Urheber zu, der in der jeweiligen Unterlage als Urheber genannt wird. Dir wird lediglich und ausschließlich ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist dir oder Dritten nicht gestattet, die Tagungsunterlagen inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen, auch nicht auszugsweise. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen von dir oder Dritten nicht entfernt werden.

7. Einwilligung in Foto- und Videoaufnahmen

Bei allen Veranstaltungen von eparo werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt, die anschließend auf den Websites der eparo GmbH, unseres Veranstaltungspartners Arbeitsfrische (Beate Winter) und in social media-Kanälen, Plattformen wie z.B. facebook, instagram, YouTube, twitter, flickr etc. zur Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden. Außerdem wird ggf. ein Imagefilm erstellt, in dem Szenen der Veranstaltung verarbeitet werden.
Dieser soll on- wie offline in allen Medien unbeschränkt von der eparo GmbH und von Arbeitsfrische (Beate Winter) ausgewertet und insbesondere zu Unternehmenswerbezwecken genutzt werden. Hierbei werden unter anderem Gruppenbilder und Einzelportraits von den Besuchern der Veranstaltungen angefertigt.
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass bei dem Besuch der Veranstaltung Fotografien und Videoaufzeichnungen von ihm angefertigt und auf die genannte Weise veröffentlicht werden.
Das Anfertigen von eigenen Audio- und Videoaufnahmen ist untersagt.

8. Haftung

Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Gleichwohl übernehmen wir keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die dir zugänglich gemachten Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.
Die Vertragsparteien haften einander im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Verletzung von Beschaffenheitsgarantien, des arglistigen Verschweigens von Mängeln, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalspflichten) sowie unabhängig vom Grund für vorsätzlich verursachte Schäden unbeschränkt. Unberührt bleiben auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
Im Übrigen haften die Vertragsparteien der Höhe nach begrenzt auf die für die jeweilige Veranstaltung vereinbarte Gesamtvergütung.
Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen geltend auch für Organe, Leitende Mitarbeiter, Angestellte und/oder Erfüllungsgehilfen der Vertragsparteien.
Besondere Haftungsbeschränkung für die Garderobe:
Sofern wir die entgeltliche oder unentgeltliche Möglichkeit anbieten, Gegenstände, z.B. Mäntel, Jacken, Koffer oder Taschen, für Sie zu verwahren („Garderobe“) gelten hierfür zusätzlich die folgende Bedingungen:
Sie dürfen keine Wertgegenstände (z.B. Laptops, Smartphones, Schmuck), Datenträger mit vertraulichen und/oder geschäftlichen Informationen, Zahlungsmittel/-karten oder Reisetickets an der Garderobe abgeben.
Wir haften für Sach- und Vermögensschäden durch Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln einer unserer Organe und/oder Verrichtungs- und/oder Erfüllungsgehilfen, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Verletzung von Beschaffenheitsgarantien, des arglistigen Verschweigens von Mängeln sowie unabhängig vom Grund für vorsätzlich verursachte Schäden unbeschränkt; im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Altersbeschränkung

Der Zutritt zu Veranstaltungen von eparo ist regelmäßig nur für Personen ab 18 Jahren. Jugendliche ab 16 Jahren haben längstens bis 24 Uhr und nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt.
Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Teilnehmer, deren Anmeldung weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher i.S.d. § 13 BGB), haben das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: eparo GmbH, Simon-von-Utrecht-Straße 85a, 20359 Hamburg, Fax: 040 / 822 95 62-22; Dieses Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat. Es gilt die nachfolgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um dein Widerrufsrecht auszuüben, must du der eparo GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Dr. Rolf Schulte Strathaus, Simon-von-Utrecht-Straße 85a, 20359 Hamburg, Fax: +49 40 / 822 95 62-22, Tel.: +49 40 822 95 62-0, info@eparo.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über deinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs

Wenn du diesen Vertrag widerrufst, hat eparo dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass du eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über deinen Widerruf dieses Vertrages bei eparo eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet eparo dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hast, es sei denn, mit dir wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dir wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hast du verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hast du eparo einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du eparo von der Ausübung des Widerrufsrecht hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtest, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.